Wolfgang Swoboda Preis

 

für Menschlichkeit im Strafverfahren  

                                                         

(Berichte 2014/2015/2016/2017/2019)

 

Verleihung des Wofgang Swoboda Preis 2019

Verleihung 2019, posthum an Dr. Robert Winterstein

(Präsidentin der StAV,  Mag. Cornelia KOLLER, Dipl.-Ing. Werner Winterstein, BM Dr. Josef Moser)

Verleihung 2014 an Karl Markovics

Verleihung 2015 an Univ. Prof. Dr. Reinhard Moos         

( BM Univ.Prof. Dr. Brandstetter, Präsident EStA Mag. Jarosch, Preisträger Univ.Prof. Dr. Moos,

LStA Univ.Prof. Dr. Mühlbacher und die Gestalterin der Skulptur Mag. Fauland-Nerat )

Verleihung 2016 an Nikolaus Habjan

( Präsident EStA Mag. Jarosch, Gestalterin der Skulptur Mag. Fauland-Nerat, Preisträger Nikolaus Habjan,

BM Univ.Prof. Dr. Brandstetter, LStA Univ.Prof. Dr. Mühlbacher )

 

 

Verleihung 2017 an SC i.R. Prof. Dr. Roland MIKLAU

( SC i.R. Prof. Dr. Roland MIKLAU mit BM Univ.Prof. Dr. Brandstetter)

 

Rede zur Verleihung des Wolfgang Swoboda Preises  2019

 

 

Sehr geehrter Herr Bundesminister! 
Hohes Präsidium! 

Sehr geehrte Festgäste! 

 

Vorerst darf ich der Vereinigung österreichischer  Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu ihrem 100 jährigem  Bestehen herzlichst gratulieren, und  mich auch aufrichtig für  die Einladung zur heutigen Verleihung des Wolfgang Swoboda  Preises an meinen Großvater Robert Winterstein bedanken und  übernehme diesen gerne posthum für ihn. Ich möchte auch  ausdrücken, daß ich das Gedächtnis an ihn und seine  beruflichen Leistungen in Ihrer Vereinigung in den allerbesten  Händen weiß. Ich erinnere mich noch gut, dass ich anlässlich  des 50. Todestages meines Großvaters in der  Generalprokuratur vorsprach, und der damalige Herr  Generalprokurator Otto F. Müller, der heute erfreulicher Weise  unter uns ist, und dem auch ich alles erdenklich Gute zum  runden Geburtstag wünschen möchte, war sofort bereit an einer  Gedenkfeier teilzunehmen. Von ihm erst habe ich von den   Verdiensten meines Großvater um ihre Vereinigung erfahren,  und  die angeregten Gespräche werden mir in dankbarer  Erinnerung bleiben. 

 

Doch schauen wir zurück: 

Als meine ganze Familie am 13. März 1938 im Hause meiner  Großeltern aus mehr als aktuellem Anlass zusammenkam, war  ich noch zu klein, um eine Erinnerung daran zu haben. Und  doch war es für uns alle das letzte Zusammentreffen mit ihm  gewesen, denn wenige Stunden später wird ein Kommando der  Gestapo und der SA sich gewaltsam Zutritt verschaffen. „Wo is  er, der Saujud?“ Das Dienstmädchen, das dieser Horde die  Türe letztlich öffnen und gemeinsam mit meiner Großmutter  mitansehen mußte, wie sie meinen Großvater mit brutalster  Gewalt aus dem Haus zerrten, hat mir oft diese schrecklichen  Szenen geschildert. Sie lebt heute in der Nähe von Wien, und  ich habe vergangenes Jahr mit ihr bei guter Gesundheit ihren  Hunderter gefeiert. 

 

Nicht nur seine judikative Tätigkeit war ihm zum Verhängnis  geworden. In einem Zustands-bericht der Generalprokuratur  Wien an den Staatsekretär Dr. Freisler, dem späteren  Präsidenten des Volksgerichtshofes, im Juni 1938  hört sich das  so an: (Zitat)

„Der Generalprokurator Winterstein (jüdischer  Abstammung, wahrscheinlich Volljude) sei in den Ruhestand  getreten und solle sich dem Vernehmen nach in Dachau  befinden.“ 

 

 

Robert Winterstein war aber auch auf den anderen Gebieten  der Gewaltenteilung tätig, in der Legislative  als Mitglied bzw.  Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates, vergleichbar  mit einem 2. Nationalratspräsidenten, und in der Exkutive als  Bundesminister für Justiz in den Jahren 1935 / 36. Dies wird in  seinem „Gauakt“ am 25.8.1939 in einem knappen Satz  vermerkt: „Dr. Robert Winterstein war Justizminister der  System-Regierung und ist seit dem Umbruch in Haft  (wahrscheinlich im Konzentrationslager Buchenwald bei  Weimar)“  

 

Frau Mag. Koller hat  in beeindruckender Weise die Hingebung  zu seinem Beruf und das daraus resultierend tragische Ende  seiner Laufbahn beschrieben. Dem habe ich nichts hinzu  zufügen. Und daß durch diese heutige Feier die Erinnerung und  Wertschätzung seiner Leistungen  weiterhin von den  Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gewürdigt werden möge. 

Dafür darf ich mich aufrichtig bedanken! 

Das offizielle Österreich hatte sich jedoch im Gegensatz zu  ihrer Vereinigung bis zur unseligen „Affäre Aula“ zu  Jahresbeginn 2016 in Schweigen gehüllt. Ich hatte damals in  einem offenen Brief an den amtierenden Herrn Bundesminister  Dr. Brandstetter meine Verbitterung über die Einstellung des  Verfahrens gegen dieses schändliche Druckwerk, in welchem  die am 6. Mai 1945 aus dem KZ Mauthausen befreiten  Häftlinge als Kriminelle und Landplage geschildert wurden,  kundgetan. Schließlich war nicht nur mein Großvater Häftling  eines KZ gewesen, sondern auch sein ältester Sohn, mein  Vater, und das mehr als vier Jahre ebendort in Mauthausen. Im  Zuge eines sehr ehrlichen und inhaltlich ambitionierten  Briefverkehrs schrieb er mir: „Ich selbst habe viel daraus gelernt.  Den Todestag Ihres Großvaters, als er im KZ kaltblütig  ermordet wurde, sollte man künftig seitens des  Bundesministerium für Justiz nicht verstreichen lassen, ohne  seiner ehrenvoll zu gedenken.“     

Und so geschah es dann auch, denn am 13. April  legte er im  Beisein des Herrn General-prokurator sowie höchster Vertreter  seines Ministeriums, des Präsidenten der        israelitischen  Kultusgemeinde und   des    Vorsitzenden des  Mauthausenkommitees Österreich einen Kranz nieder, und  ergriff auch das Wort dazu. Auch am 18. April 2017 wiederholte  sich diese feierliche Zeremonie. Daß es seither zu keiner  Fortsetzung kam ist gewisser Maßen den jeweils geänderten  politischen Umständen geschuldet. Ich hoffe jedoch, daß –  sobald wieder Ruhe eingekehrt ist – dieses Vorhaben weiter  ermöglicht werden kann, und danke dem Herrn Bundesminister  für die diesbezügliche Verwendungszusage. 


   

Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, haben vor wenigen Tagen in  einer Tageszeitung daran erinnert, „wie schnell demokratische  und rechtsstaatliche Grundprinzipien, die wir oft     für  selbstverständlich halten, verloren gehen können.“ Das hat der  heute von Ihnen Geehrte auch stets so gesehen, und ich weiß  aus Erzählungen wie erregt er war, als ihm das soeben im  Reich erlassene „Gesetz über Maßnahmen der  Staatsnotwehr“ vom 3. Juli 1934 zur Kenntnis kam. Die unter  der persönlichen Teilnahme des Führers erfolgte Liquidierung  der gesamten Führung der SA, der sogenannte  „Röhmputsch“ zwischen 30. Juni und 2. Juli wurde tags darauf  in diesem Gesetz mit einem einzigen Satz legitimiert: 

„Die zur Niederschlagung hoch –u. landesverräterischer  Angriffe am 30. Juni, 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen  Maßnahmen sind als Staatsnotwehr rechtens“. 

Das Recht hatte der Politik zu folgen. Das darf es niemals  wieder geben, nicht einmal als Gedankenspiel! 

Ebenso sollte man vermeiden, mit dem Ausdruck  „Schutzhaft“ sorglos umzugehen, denn diese war damals ein  praeventiv-polizeiliches Instrument der Gestapo und ihre ohne  jedes Verfahren eingeleitete Verhängung bedeutete zumindest  die Einweisung in ein Konzentrationslager, so wie es meinem  Großvater und Vater wiederfuhr.  

 

Und Sie schlossen Ihre Ausführungen mit den Worten: 

„Es wird daher Aufgabe der Justiz sein, bereits erste  Einschränkungen am Rechtsstaat und den Grundsätzen der  Verfassung rigoros zu verhindern.“ 

Im Hoffen und Glauben daran, daß dies gelingen möge, werde  ich den heute meinem Großvater posthum verliehenen Preis  auf einen Ehrenplatz stellen, und darf mich noch einmal auch  im Namen aller seiner Nachkommen herzlich für alles  bedanken! 

 

 

Wien, am 23. Mai 2019

 

Dipl.-Ing. Werner WINTERSTEIN, (Enkel von Dr. Robert WINTERSTEIN)


 

 

 

Laudatio Wolfgang Swoboda Preis 2017

 

 

 

Roland MIKLAU wurde am 19. Dezember 1941 in Wien geboren. Es mag weit hergeholt erscheinen, seine sprichwörtliche Energie dem Beruf des Vaters, seines Zeichens Diplomingenieur für Elektrotechnik beim Waggon- und Maschinenbauunternehmen Simmering-Graz-Pauker AG, zuzuschreiben. Dass aber sein ausgeprägter Sinn für Harmonie, seine Fähigkeit, diese Energie nicht unbändig und zerstörerisch, sondern konstruktiv dafür einzusetzen, aus unterschiedlichen, jeweils vernünftigen, aber oft gegenläufigen Interessenslagen entspringenden Ideen ein concerto im eigentlichen Wortsinn des „Zusammenstreitens“ zu entwickeln, auch auf die Mutter, die Klavierlehrerin, zurückgeht, halte ich durchaus für wahrscheinlich. Der Lehrplan des humanistischen Gymnasiums im 19. Wiener Gemeindebezirk, an dem Roland MIKLAU 1959 – gemeinsam mit dem späteren Chef der Strafvollzugs-sektion im Bundesministerium für Justiz Michael NEIDER und mit Erhard BUSEK, später Mitglied der Bundesregierung und 1991 bis 1995 Vizekanzler – maturierte, mag zur Offenheit und zur Tiefgründigkeit seines Denkens beigetragen haben.

 

Erhard BUSEK ist auch Herausgeber des 2010 erschienen Sammelbandes „Was haben wir falsch gemacht? Eine Generation nimmt Stellung “ in dem Roland MIKLAU den Beitrag „Rechtspolitik jenseits des Abgrunds“   verfasste.

 

Wenngleich Österreich – so Roland MIKLAU – in der Zweiten Republik, einer langen Periode friedlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aufstiegs, einen bemerkenswerten Erfolgsweg zurückgelegt hat, von dem vorangegangene Generationen kaum zu träumen gewagt hätten, habe man doch „den Eindruck, dass so manche historische Restbestände aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und davor unter der glänzenden Oberfläche den Wechsel der Generationen überdauert haben.“  Das – so Roland MIKLAU – gelte „immer noch für einige psychische Phantomschmerzen eines 1918 radikal verkleinerten Landes, das gedanklich seiner einstigen Größe nachtrauert – ohne aber die gerade auch mit dieser seiner Geschichte im Zusammenhang stehenden vielfältigen Chancen in den Nachfolgestaaten und auf dem Balkan voll auszuschöpfen.“  Noch viel mehr gelte es aber für die schmerzhaften politischen Konflikte der Ersten Republik und des Dritten Reichs. Das zeigte sich auch in der Bereitschaft zur Strafverfolgung der Mitverantwortlichen an unvorstellbaren Gewalt- und Vernichtungsverbrechen des Nazi-Regimes.  Eine „Schlussstrichmentalität“, die breite Bevölkerungskreise erfasst hatte, führte zu spektakulären Freisprüchen durch Geschworenengerichte, sodass man Mitte der Siebzigerjahre schon vor Anklageerhebungen zurückscheute, weil man nichtöffentliche Verfahrenseinstellungen für weniger schädlich hielt als spektakulär scheiternde Anklagen nach öffentlichen Beweisverfahren.

 

Ängstlichkeit gegenüber Neuem und vor dem Verlust von Bestehendem erlebte Roland MIKLAU auch bei fälligen Teilreformen im österreichischen Strafrecht. Die Reformdiskussion verlief oft zäh und  langwierig;  „das Beharrungsvermögen der Praxis, mancher Lobbys und profilierungsbedürftiger Politiker und Experten verzögerte oder verwässerte Reformanliegen.“

 

Diese Situation fand Roland MIKLAU vor, als er – nach Absolvierung des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Wien und Promotion 1963 (mit 21 Jahren !), Absolvierung des richterlichen Vorbereitungsdienstes und Ernennung zum Richter im Jänner 1970 – seinen Dienst in der Straflegislativabteilung des Bundesministeriums für Justiz antrat. Ein Fulbright-Postgraduate-Stipendium hatte er nicht nur dazu genutzt, an der University of Kansas sein juristisches Wissen zu vertiefen. Mit selbst verdientem Geld kaufte er sich ein Auto und bereiste damit 37 der 50 Bundesstaaten. Das bot ihm Gelegenheit, den damals in den Vereinigten Staaten von einer neuen, einer kritischen Generation initiierten gesellschaftlichen Umbruch unmittelbar zu beobachten und bewusst zu erleben. The times, they were a-changin`.

In Österreich allerdings zeitversetzt und abgemildert. 1970 herrschte hier ein veraltetes, verzopftes und vielfach moralisierendes Strafrecht, dessen Reformbedürftigkeit schon Ende des 19. Jahrhunderts erkannt worden war. Julius VARGHA hatte sein Hauptwerk „Die Abschaffung der Strafknechtschaft“ bereits 1897 mit dem Untertitel „Studien zur Strafrechtsreform“ versehen. Mit dem Strafprozessrecht verhielt es sich nicht viel besser. Was die praktische Anwendung anlangt, herrschte wohl nicht nur auf den Universitäten sondern auch bei den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften allzu oft „unter den Talaren der Muff von 1000 Jahren“.

 

„Das Strafgesetz soll vernünftig sein. Wir wollen alle Erkenntnisse ausschöpfen, die uns der Stand der wissenschaftlichen Forschung unserer Zeit an die Hand gibt. Das Strafgesetz soll menschlich sein, weil Menschlichkeit unteilbar ist. Unser Strafgesetz soll wirksam sein, weil wir fest daran glauben, dass nur das wirksam ist, was vernünftig und menschlich ist.“  So fasste Christian BRODA den Beitrag zusammen, den Menschen zur Bewältigung der vielen und schwierigen Probleme der Menschen zueinander, so wie sie sich auch im Strafrechtsbereich wider-spiegeln, und der Beziehungen zwischen Mensch und Gesellschaft leisten können.

Die ersten Jahre von Roland MIKLAU als Legist waren also geprägt, von der großen österreichischen Strafrechtsreform, die nach jahrzehntelangen Bemühungen mit dem Inkrafttreten des StGB am 1. 1. 1975  ihren vorläufigen Abschluss fand.

Vorläufig, weil die legislative Arbeit – so Christian BRODA weiter – gefordert ist, „immer von neuem nachzudenken über den eigenen Standort und den eigenen Standpunkt, sich kritisch über die Berechtigung dieses Standpunktes zu prüfen.“ Dieser Herausforderung zeigte sich Roland MIKLAU in mehr als 35 Jahren als „Gesetzesformulierer auf der Suche nach Klarheit, Sicherheit und materieller Gerechtigkeit“  stets gewachsen.

 

„Die Praktiker der Justiz haben mit Änderungen des Gesetzgebers, nicht immer die größte Freude, das ist klar, weil Prozessrecht ja vor allem Handwerkszeug für die in der Justiz Tätigen ist“, erkannte Roland MIKLAU rückblickend in seinem Beitrag zur Festschrift anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Burgenländischen Straffälligenhilfe. „Dort stoßen materiellrechtliche Änderungen viel eher auf Akzeptanz als Änderungen der Verfahrensweisen. Da haben wir in der Straflegislative öfter stärkeren Gegenwind gespürt, der allerdings nach Inkrafttreten der Reformen meistens rasch abgeebbt ist.“

 

Das formelle Strafrecht dient nicht nur der Definition des Rechtsweges, sondern auch und vor allem als Gradmesser, wie es ein Staat wirklich mit verfassungsmäßig verbrieften Grundrechten hält. Die Modernisierung der in ihrem Kern aus der Mitte des 19. Jahrhunderts stammenden Strafprozessordnung war daher die Aufgabe, der sich die Legistik nach der Neudefinition des materiellen gesellschaftlichen Wertekataloges, der Abkehr vom Vergeltungsprinzip und dem Umbau des Sanktionensystems widmen musste. Am deutlichsten zeigte sich der Reformbedarf im Vorverfahren, das „mit dem Untersuchungsrichter als zentralem Ermittler längst weit hinter der kriminalpolizeilich – staatsanwaltschaftlichen Realität zurückgeblieben war.“

 

Zwar enthielt § 380 Abs 2 StPO noch im 21. Jahrhundert die Verpflichtung der Gemeinden, den nötigen Vorspann beizuschaffen, wenn Beschuldigte zu Wagen befördert wurden; Regelungen über Befugnisse der Kriminalpolizei, die längst das Vorverfahren faktisch dominierte, und ein wirksames Rechtsschutzsystem, suchte man in der Strafprozessordnung hingegen vergeblich. Der Untersuchungsrichter hielt den Schild der richterlichen Unabhängigkeit über ein Verfahren, auf das er oft kaum Einfluss nehmen konnte. Damit war der Schein rechtsstaatlichen Handelns gewahrt.

Von Oktober 1974 bis Oktober 1983 tagte unter dem Vorsitz des Sektionschefs und späteren Justiz-ministers Egmont FOREGGER monatlich der „Arbeitskreis für Grundsatzfragen einer Erneuerung des Strafverfahrensrechtes“ für den Roland MIKLAU als Referatsleiter für die Strafprozessreform die un-mittelbare Verantwortung trug. 1987 wurde er mit der Leitung der Straflegislativsektion betraut und 1991 zum Sektionschef ernannt. Modelle eines neuen Ermittlungsverfahrens, das sowohl einen Gewinn an Rechtsstaatlichkeit als auch eine Steigerung der Effektivität der Strafverfolgung bringen sollte, wurden erarbeitet, überdacht und verworfen. So etwa das „Miklau-Szymanski-Modell“ (1988/89), das ein an die alte General- und Spezialinquisition angelehntes, zweigliedriges Verfahren vorsah. Das Modell brachte dogmatisch klare Abgrenzungen der Zuständigkeiten der Strafverfolgungsbehörden und verdeutlichte die verfassungsrechtlichen Probleme der Nahtstelle zwischen Justiz und Verwaltungsrecht.  Es erwies sich aber als kompliziert und wurde mit der 1995 den Mitgliedern des Justizausschusses vorgelegten Punktation zugunsten eines einheitlichen justiziellen Modells unter der rechtlichen Gesamtverantwortung der Staatsanwaltschaft aufgegeben. Dass Roland MIKLAU nicht an einem Modell festhielt, das in wesentlichen Bereichen von ihm erdacht worden war, sondern bereit war, seine Gedanken zu hinterfragen und weiterzuentwickeln, und auf diese Weise aus Gutem Besseres zu machen, spricht für seine intellektuelle und menschliche Größe.

Zu dem auf der Punktation aufbauenden und einem hervorragenden Redaktionsteam formulierten Diskussionsentwurf 1998 bekannten sich schließlich – trotz Detailkritik – Lehre und Praxis. 2004 wurde mit dem Strafprozessreformgesetz  – wie es Wolfgang SWOBODA in einem Editorial der Richterzeitung ausdrückte – „die größte bisher dagewesene Strukturreform im Bereich des Strafrechtes“ beschlossen. 

Eine Strukturreform, die das Ermittlungsverfahren in Österreich auf die rechtsstaatlichen Standards des 21. Jahrhunderts erhob, derer das Haupt- und das Rechtsmittelverfahren noch bedürfen.

 

Freilich ging die Wirkung des Strafprozessreformgesetzes 2004 über das eigentliche Ermittlungsverfahren hinaus. Wesentliches Reformziel war es etwa auch, die Stellung der Opfer im Strafverfahren, die bisher auf ihre Zeugenfunktion und die Möglichkeit der Geltendmachung materiellen Schadens als Privatbeteiligte beschränkt waren, aufzuwerten.  Die Position Roland MIKLAUS ist hier vernünftig: Den Opfern soll im Strafverfahren Information, Schutz und Begleitung zukommen, ohne sie jedoch in die Anklägerrolle zu drängen und damit zu überfordern.

 

Eine wesentliche Rolle kommt den Opfern auch im zweiten Jahrhundertwerk zu, das unter der legistischen Gesamtverantwortung Roland MIKLAUS entstand.  In den am 1. 1. 2000 auch für das Erwachsenenstrafrecht in Kraft getretenen Vorschriften über die Diversion, spiegelt sich der Gedanke der restorative justice wider und noch vor dem Strafprozessreformgesetz 2004 die neue Rolle der Staatsanwaltschaft als Trägerin eines „wirklich menschengerechten Kriminalrechtes (das nicht mehr nur Strafrecht sein kann)“ .

 

Der Versuch, alle Verdienste Roland MIKLAUS aufzuzählen, muss  angesichts ihrer Fülle scheitern. Sein Bemühen um einen sinnvollen Strafvollzug und ein vernünftiges Heranwachsendenstrafrecht verdienen es aber, wenigstens hier erwähnt zu werden.

Seine Pensionierung bedeutete für Roland MIKLAU keineswegs den Übertritt in den Ruhestand. Von 2007 bis 2010 leitete er die „EU Mission zur Unterstützung der Justiz Albaniens (EURALIUS)“.

Sein internationales Engagement ist beachtlich. Anlässlich der Verleihung der Beccaria Medaille in Gold am 21. 9. 2007 erkannte Heinz SCHÖCH in Roland MIKLAU „einen der bedeutendsten Kriminalpolitiker und Gesetzesgestalter unserer Zeit in Europa ([…], der sich schon) in den 70er und 80er Jahren im Europarat und in der UNO im Kampf gegen Todesstrafe und Folter engagierte.“

 

Nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union war Roland MIKLAU Vertreter Österreichs in Ratsarbeitsgruppen und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Organisierte Kriminalität (1998) sowie des Art 36-Ausschusses Justiz und Inneres. Bis 2008 leitete er die Österreichische Delegation im Europäi-schen Leitungskomitee für Kriminalitätsprobleme des Europarates (CDPC), dessen Vizepräsident er 2009 wurde.

Im Mai 2010 wurde Roland MIKLAU Präsident der Österreichischen Juristenkommission, deren Ehrenpräsident er heute ist. Darüber hinaus engagierte und engagiert er sich im Menschenrechtsbeirat des Bundesministeriums für Inneres, im Vorstand der Landesgruppe Österreich der Internationalen  Strafrechtsgesellschaft (AIDP), als Vorsitzender des Aufsichtsrates des Vereins „NEUSTART“ und als Mitherausgeber des Journals für Rechtspolitik. Seine Publikationsliste umfasst rund 100 Veröffentlichungen.

„Es ist besser, den Verbrechen vorzubeugen, als sie zu bestrafen“, meinte Cesare Beccaria. „Dies ist der Hauptzweck jeder guten Gesetzgebung, die in der Kunst besteht, die Menschen zum höchsten Glück und zum geringsten Unglück zu führen, und sozusagen alles Gute und Böse dieses Lebens zu berechnen. Die dabei angewandten Mittel sind aber meist falsch und dem beabsichtigten Ziele gerade entgegengesetzt.“

Dass wir heute einige Schritte weiter sind, ist zu einem guten Teil das Verdienst von Roland MIKLAU.

 

Thomas Mühlbacher

 

 

 

Laudatio Wolfgang Swoboda Preis 2016

 

In der Finanzwelt werden Unternehmen, die eine derart wichtige wirtschaftliche Rolle spielen, dass ihre Insolvenz beträchtliche Auswirkungen auf die Stabilität des gesamten Systems hätte als „too big to fail“ bezeichnet. Gerät ein solcher großer „player“ in Schwierigkeiten, hilft man ihm zur Abwehr eines systemgefährdenden Schadens mit einem „bail-out“  aus der Klemme. Während kleinere Unternehmen die Marktgesetze mit ihrer vollen Härte treffen, werden sie bei systemrelevanten meist mit staatlicher Hilfe einzelfallbezogen untergraben.

Friedrich Zawrel, dessen Lebensgeschichte Nikolaus Habjan gemeinsam mit Simon Meusburger aufgezeichnet hat, ist diese Welt fremd. Er spürt nur die Auswirkungen der dort getroffenen Entscheidungen. In den 1930er Jahren wächst er in schwierigsten Verhältnissen auf. Sein Vater ist Alkoholiker, die Mutter kann die Familie alleine nicht ernähren. Nach der Delogierung der als nicht förderungswürdig eingestuften Familie kommt er zunächst in ein Kinderheim und dann zu Pflegeeltern, die aber eigentlich nicht ihn sondern nur seinen Bruder aufnehmen wollen. Das lassen sie ihn auch spüren. Auf die Kränkungen reagiert er mit Flucht und landet schließlich „Am Spiegelgrund“, einer als Heilanstalt getarnten Euthanasieeinrichtung des Dritten Reiches  in der  als „medizinisch“ bezeichnete Versuche durchgeführt und fast 800 Euthanasiemorde an Kindern begangen wurden.

 In einem Gutachten wird Zawrel als »erbbiologisch und sozial minderwertig« eingestuft. Das bedeutet die Freigabe zur Tötung.  Er überlebt, weil ihm eine  Krankenschwester die Flucht ermöglicht.

 Nach dem Krieg gelingt es ihm  nur schwer, in der Gesellschaft Fuß zu fassen. Der Diebstahl eines Lebensmittelpaketes verschafft ihm das Stigma eines Kriminellen und verhindert eine Ausbildung. Erst Jahre später wird die Kriminologie die vom Österreicher Julius Vargha bereits am Beginn des 20. Jahrhunderts begründeten Gedanken wieder aufnehmen und im Rahmen des labeling approach die Bedeutung einer solchen Etikettierung als kriminogenen Faktor näher erforschen.

 Nach vielen Jahren, in denen er sich als Kleinkrimineller über Wasser gehalten hat wird Friedrich Zawrel verhaftet und psychiatrisch begutachtet. Im Sachverständigen erkennt er seinen Peiniger vom „Spiegelgrund“  wieder. Dieser ist mittlerweile hoch angesehen und vielbeschäftigter Gerichtsgutachter. Neuerlich attestiert er Friedrich Zawrel „soziale Minderwertigkeit“. Dieser nimmt – obwohl er seiner Mutter versprochen hatte, über die Zeit am „Spiegelgrund“ nicht mehr sprechen zu wollen –  den ungleichen Kampf auf und findet Unterstützer. Nicht, um Rache zu nehmen, wie er sagt, sondern, um zu verstehen.

 Der Ausgang der Sache ist bekannt: Das Verfahren gegen den ehemaligen NS-Arzt dauert, es kommt schließlich zwar zu einer Anklage aber zu keinem Urteil, weil dem mittlerweile verstorbenen Angeklagten wegen seines fortgeschrittenen Alters Verhandlungsunfähigkeit attestiert wird. Juristisch ist der Fall damit erledigt.

 

Nikolaus Habjan wählt die Form des Puppentheaters. Die von ihm verwendeten Klappmaulpuppen ermöglichen ungeahnte künstlerische Ausdrucksformen, die er meisterhaft nützt. Köpfe von Puppen sind austauschbar – ebenso austauschbar wie die Namen der Beteiligten in einem Strafverfahren. Das führt – losgelöst vom Einzelfall – zur grundsätzlichen Frage:

 „Darf die Staatsanwaltschaft bei ihren Entscheidungen auf Systemrelevanz Rücksicht nehmen – darf es für sie ein „too big to fail“ geben?

 Wir sind uns wohl schnell einig in der Antwort: In einem demokratischen Rechtsstaat darf es niemanden geben, der – im Orwell`schen Sinne - „gleicher“ ist als andere.

 

Warum gelingt es aber der Staatsanwaltschaft oft nicht, das öffentlich zu vermitteln?

 Vielleicht auch, weil das Strafprozessrecht ist ein hochkomplexes System vielfach kollidierender checks and balances ist.

 

Ich möchte Sie einladen, mir noch einmal in die Welt der Hochfinanz zu folgen: 

 Die Financial Times  sieht in dem als Unterhaltungsspektakel inszenierten Verfahren  gegen den früheren Chef des Internationalen Währungsfonds, Dominique Strauss-Kahn eine Niederlage für das US-Rechtssystem – und zwar aus ganz anderen Gründen:

 „An die Stelle der Unschuldsvermutung trat die Vorverurteilung, an die Stelle von Aufklärung erst einmal Mutmaßung, an die Stelle von Persönlichkeitsschutz öffentliche Sensationslust, an die Stelle von unvoreingenommenen Ermittlungen ein vorprozessualer Pranger durch erbarmungslose Medien.“ Trotz der Einstellung des Verfahrens sei DSK nicht rehabilitiert, weil die Chancen auf ein politisches Comeback gleich null seien.

 Es wäre anmaßend und für einen Staatsanwalt auch höchst unprofessionell, sich ohne genaue Kenntnis der Verfahrensergebnisse ein Urteil bilden zu wollen, ob DSK schuldig oder ob er Opfer einer gegen ihn geführten Kampagne geworden ist. Das Gesetz gibt hingegen eine klare Antwort: „Es gilt die Unschuldsvermutung“.

 Der Umgang von Politik und Medien mit diesem fundamentalen rechtsstaatlichen Grundsatz ist in der Tat oft leichtfertig und beschämend; die Strafanzeige wird zunehmend Mittel politischer Auseinandersetzung, bestimmte Comedy-Formate ernten schenkelklatschenden Beifall durch die Wiedergabe einzelner Sätze aus umfangreichen Ermittlungsakten.

 

 Bereits 1885 nannte der erwähnte Strafrechtslehrer Julius Vargha die Heilighaltung der praesumptio boni eine condition sine qua non der bürgerlichen Rechtssicherheit und mahnte vor allen von der Staatsanwaltschaft ein unablässiges Streben nach der materiellen Wahrheit ein.

 In diesem Spannungsverhältnis steht die Staatsanwaltschaft. Sie darf keine Vorrechte gewähren oder auch nur einen solchen Eindruck entstehen lassen, muss aber die Rechte Verfahrensbeteiligter wahren. Das gilt auch und vor allem in clamorosen Verfahren.

 Nicht persönliche Befindlichkeiten, nicht die öffentliche oder die veröffentlichte Meinung dürfen zählen, sondern nur die strikte Rechtsstaatlichkeit.

 Die in § 240a StPO festgeschriebene Eidesformel für die Schöffen bringt es in antiquierter Sprache auf den Punkt: „ ..der Stimme der Zu- oder Abneigung, der Furcht oder der Schadenfreude kein Gehör zu geben“.

 Unser Beruf ist ein applausfeindlicher und das ist gut so – denn Beifall kann auch von der „Eselsbank“ kommen.

 

Der erste Swoboda-Preisträger Karl Markovics meinte bei seinen Dankesworten 2014: „Ich weiß schon, dass „ohne Ansehen der Person“ bedeutet, dass ein Reicher nicht besser behandelt werden darf, als ein Armer. Aber vielleicht behandelt man einen Armen ja manchmal sogar schlechter, wenn man ihn nicht wie einen Armen behandelt. Und deshalb darf Justitia nicht blind sein. Niemand ist „gleich“, weder vor dem Gesetz, noch sonst irgendwo auf dieser Welt. Das einzige, was gleich ist ist, dass wir alle Menschen sind.“

Wir vergeben den Wolfgang Swoboda Preis für Menschlichkeit im Strafverfahren heute zum dritten Mal. Es freut mich sehr, dass der Preis so gut angenommen wurde; dass sich darum eine Gruppe von besonderen Menschen gebildet hat, die auch den Festakt jedes Jahr zu einem wunderschönen Erlebnis werden lässt. Bedeutung erlangt ein Preis aber vor allem durch die Preisträger. Hier haben wir uns die Latte bewusst sehr hoch gelegt.

 Im Vorjahr ging der Preis an den Doyen der österreichischen Strafrechtslehrer, heuer erhält ihn ein sehr junger Künstler. Nichts könnte besser verdeutlichen, wie vielfältig die Möglichkeiten sind, zu etwas mehr Menschlichkeit im Strafverfahren beizutragen. Man muss sie nur nützen.

 

 

 

Verleihung 2016 an Nikolaus Habjan

 

 

 

 Rede zur Verleihung des Wolfgang Swoboda Preises 2015 (Auszug)

 

Sehr geehrter Herr Bundesminister für Justiz, sehr
geehrte Festversammlung, liebe Freunde!

 

Ich danke Ihnen allen herzlich, dass Sie mir die Ehre erweisen, zu dieser Preisverleihung zu kommen.

Mein ganz besonderer Dank gilt dem Verein der Österreichischen Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, der mir den Wolfgang-Swoboda-Preis für Menschlichkeit im Strafverfahren verliehen hat, vertreten durch seinen Präsidenten, Herrn Erster Staatsanwalt Mag. Gerhard Jarosch und Herrn Leitender Staatsanwalt Dr. Thomas Mühlbacher........

 

 

......  Die Ehre dieser Preisverleihung muss in erster Linie Wolfgang Swoboda gelten, nach dem der Preis benannt ist. Sein Eintreten für ein menschenfreundliches Strafverfahren soll unvergessen bleiben. Sein lebendiger, scharfsinniger Geist, seine Energie und seine menschenfreundliche Einstellung haben mich beeindruckt, als wir 2003 im Unterausschuss des Justizausschusses bei der Beratung des Entwurfs des Strafprozessreformgesetzes zusammentrafen. Swoboda war aufgeschlossen für die Ideen, die die Staatsanwaltschaft in ihrer neuen, leitenden Rolle im Ermittlungsverfahren beseelen sollte. Als damaliger Präsident des Vereins der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen legte er in einem Aufsatz in der Richterzeitung 2012, kurz vor seinem Tode, ein Bekenntnis zur Rolle der Staatanwälte ab, das zu seinem Vermächtnis geworden ist.

 

Swoboda sah im Reformgesetz einen Vertrauensvorschuss der Politik in die Staatsanwälte, die zwar zum Schutz der Grundrechte aller in die Rechte eines Verdächtigen einzugreifen haben, dabei aber nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit handeln sollen. Den Staatsanwälten gelte das Vertrauen der Öffentlichkeit, dass „alles Machbare zum Schutz des Einzelnen getan wird.“ Staatliche Eingriffe sollen nur in „absolut notwendigem Maß erfolgen“. Willkür und Unsachlichkeit seien den Staatsanwälten fremd. Die Vergeltung lehnte er ab. Er trat für die Diversion und den Tatausgleich und damit auch für eine restaurative Justiz an Stelle der Strafe ein und stimmte auch dem weitergehenden Vorschlag der Anerkennung und gesetzlichen Regelung der Prozessabsprachen in der Hauptverhandlung zu, obwohl das nach dem OGH allen Ideen des Strafprozesses widerspricht.

 

Nach unserer Vorstellung sollen die Staatsanwälte richtergleich denken. Ich verstehe die Staatsanwaltschaft - entgegen staatsrechtlicher Theorien in Deutschland und Österreich - im organisatorischen und funktionalen Sinne als eine Behörde eigener Art der Justiz, also der Dritten Staatsgewalt, zusammen mit den Gerichten. Darin habe ich mich mit Wolfgang Swoboda gut verstanden. Unser gemeinsames Anliegen war die Einführung des Artikels 90a in die Bundesverfassung.

 

...........

 

Wien, am 20.Februar 2015

em.o.Univ.Prof. Dr. Reinhard Moos

 

(Link zur gesamten Rede: http://www.staatsanwaelte.at/node/193/ )

 

 

 

Rede zur Verleihung des Wolfgang Swoboda Preises  2014 (Auszug) 

 

In der Vorbereitung zu meinem Film „Atmen“ hatte ich das Glück, an entscheidenden Stellen auf Menschen zu treffen, die mir geholfen haben, aus einer diffusen Idee ein konkretes Bild zu machen. Ein paar davon sind heute hier, worüber ich mich sehr freue: Frau Dr. Grabner-Tesar (damals bei Neustart, einer Bewährungshilfeeinrichtung) und Frau Dr. Neuberger-Essenther, Direktorin der Strafanstalt in Gerasdorf. Ohne ihre Hilfe, ohne ihr Engagement, ihre Offenheit und Menschlichkeit, wären mir viele Einblicke verborgen geblieben. Womit ich mir selbst auch schon das Stichwort gegeben habe: „Verborgen“

 

„Und die einen sind im Dunkeln und die andern sind im Licht. Doch man sieht nur die im Lichte, die im Dunkeln sieht man nicht.“ Diese Worte, die Bertold Brecht dem Verbrecher Mackeeth, genannt „Mackie Messer“ in den Mund gelegt hat, gelten für alles und jeden.

 

Es ist immer mehr verborgen, als offenbar. Wir wissen bestenfalls die Hälfte von irgendwas, oder irgendjemand, sogar von uns selbst. Und deshalb ist der Beruf des Richters, des Staatsanwalts, des Verteidigers im Grunde genommen ein unmöglicher Beruf, wie der des Priesters, weil es bei beiden um etwas Absolutes geht: Um Gott im einen Fall und um die Gerechtigkeit im anderen. Doch ebenso wenig, wie wir zu unseren Lebzeiten die Gewissheit Gottes erwarten können, können wir zu unseren Lebzeiten die Gewissheit der Gerechtigkeit erwarten. Alles, was wir tun können ist, unser Menschenmögliches; und ich meine das in zweifacher Beziehung: Was uns menschlich möglich ist und, was das Menschsein möglich macht. Und deshalb darf Justitia nicht blind sein; sie darf den einzelnen Menschen, das Individuum, nie aus den Augen verlieren. Ich weiß schon, dass „ohne Ansehen der Person“ bedeutet, dass ein Reicher nicht besser behandelt werden darf, als ein Armer. Aber vielleicht behandelt man einen Armen ja manchmal sogar schlechter, wenn man ihn nicht wie einen Armen behandelt. Es ist so schon schwer genug, einen Menschen zu beurteilen. Niemand ist „gleich“, weder vor dem Gesetz, noch sonst irgendwo auf dieser Welt. Das einzige, was gleich ist ist, dass wir alle Menschen sind. Ich bin froh, in einem Land zu leben, wo sich Staatsanwälte in einem Verein für Menschlichkeit im Strafverfahren einsetzen und im Gedenken an einen verstorbenen Kollegen einen Preis stiften. Gerade hier, an diesem Ort, der im Laufe unserer Geschichte immer wieder auch ein Ungerechtigkeitsort war.

 

Dass ausgerechnet ich der Erste bin, der diesen Preis erhält, macht mich doppelt froh.

Ich danke Ihnen von ganzem Herzen.

 

 

Karl Markovics

 

Wien, 21. Februar 2014

 

 

 

 

 

Zum Gedenken an ihren langjährigen Präsidenten Dr. Wolfgang Swoboda, welcher völlig unerwartet im Jahr 2013 verstorben ist, hat die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte den

"Wolfgang Swoboda-Preis für Menschlichkeit im Strafverfahren"

 gestiftet.

 

Dieser soll neben der Anerkennung der ausgezeichneten Person auch dazu beitragen, das Streben nach Menschlichkeit und Gerechtigkeit sowie die Achtung der Menschenrechte im Strafverfahren in der öffentlichen Wahrnehmung zu verankern. Der mit der Verleihung einer Skulptur verbundene Preis kann an Einzelpersonen, Personengruppen oder Institutionen vergeben werden.

 

Erstmals wurde mit diesem "Wolfgang Swoboda-Preis" am 21. Februar 2014  im Festsaal des Obersten Gerichtshofes (Justizpalast) Herr Karl Markovics für seine realitätsbezogenen Drehbuch- und Regieleistungen zum mehrfach international ausgezeichneten Spielfilm "Atmen" ausgezeichnet. Ungeschönt zeichnet der Film ein Bild über das Leben in Haft und die Schwierigkeiten eines jungen Mannes, als "Straftäter" gesellschaftlich stigmatisiert wieder in Freiheit Fuß zu fassen.

Gestalterin der Skulptur Mag. Fauland-Nerat

ERINNERUNGEN

Ich ersuche euch weiterhin, wenn ihr in einer ruhigen Stunde durch eure Fotos blättert, mir eine Kopie zu schicken um diese Hompage als lebendige Erinnerung an Wolfgang weiterführen zu können.

Schon jetzt danke für diese Unterstützung!

 

Walter

 

walter.kling@chello.at